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Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
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Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).
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© Petra Ecker e.U. | Klienten-Info
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